Als einen „entscheidenden Schritt, der den Schutz von Büchern als Kulturgut bei gleichzeitigem Erhalt der großen Vielfalt im Buchbetrieb gewährleistet“, bezeichnet Friedrich Hinterschweiger, Obmann des Fachverbandes Buch- und Medienwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den am Mittwoch im Ministerrat beschlossenen Gesetzesentwurf zur Buchpreisbindung.

Die Überarbeitung des Buchpreisbindungsgesetz soll am 1. Jänner 2023 in Kraft treten – das Parlament muss die Regierungsvorlage noch beschließen. Mit der Preisbindung sollen weitere Konzentrationstendenzen im Betrieb eingedämmt werden. Setzen Verleger bzw. Importeure einen Mindestpreis für ein Buch fest, ist der Letztverkäufer daran gebunden.

Das bisherige Gesetz aus dem Jahr 2000 wurde zuletzt 2014 novelliert. Neu ist insbesondere die Definition des Mindestpreises. Dieser soll nämlich nicht wie bisher als Netto-, sondern als Bruttopreis angegeben werden. Ebenso sind zulässige Lagerabverkäufe als solche auch korrekt zu bezeichnen. All das bringt, so der Branchenvertreter, der die hohe Qualität der Regierungsvorlage zum Buchpreisbindungsgesetz 2023 hervorhebt, noch mehr Rechtssicherheit. Im Namen der gesamten Buchbranche – aller Verlage und Buchhandlungen in Österreich – appelliert Hinterschweiger abschließend in Richtung aller Fraktionen, der vorliegenden Gesetzesvorlage zuzustimmen und damit die große Titelvielfalt im Kulturland Österreich zu sichern.

 

Presseaussendung Wirtschaftskammer Österreich