In der am Montag, 23.11.2020, veröffentlichten Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes wird der Buchhandel mit 40 Prozent angeführt. Bis zuletzt bestand Unsicherheit über die Höhe der Einstufung, es wurde für den Buchhandel nur ein Umsatzersatz von 20 Prozent kolportiert, was für zahlreiche Unternehmen existenzbedrohend gewesen wäre.

„Wir freuen uns über den 40 Prozent-Umsatzersatz, gerade der Buchhandel leidet unter den geschlossenen Geschäften und unter dem Marktdruck von Amazon. Nun haben wir mit diesem Umsatzersatz und den funktionierenden Online-Shops der österreichischen Buchhändler eine Chance gegen den Lock Down, um das so wichtige Weihnachtsgeschäft halbwegs über die Runden zu bringen,“ so Benedikt Föger, Präsident des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels (HVB).

Helmut Zechner, Vizepräsident des HVB und Vorsitzender des österreichischen Buchhändlerverbands schließt sich dieser Meinung an: „Es ist klar, dass wir den Corona-Rückstand nicht mehr aufholen werden, aber die richtigen und gezielten Unterstützungsleistungen der österreichischen Bundesregierung leisten einen entscheidenden Beitrag für den Buchhandel. Die Abstimmungen im Hauptverband und mit der Politik haben hervorragend funktioniert.“

 

 

Eine Presseinformation des Hauptverbands des Österreichischen Buchhandels
www.hvb.at